Vorbemerkung
Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist ein gesetzlich verankerter Bestandteil der öffentlichen Jugendhilfe (§ 11 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) und erfüllt dauerhaft angelegte Aufgaben der sozialen Infrastruktur.
Die geplante Einführung verbindlicher Einrichtungsstandards ist fachlich grundsätzlich zu begrüßen, da sie Qualitätsentwicklung, Verlässlichkeit und eine angemessene personelle Ausstattung zum Ziel hat.
Gleichzeitig wird aus der Trägerpraxis berichtet, dass die vorgesehenen Standards ohne eine entsprechende strukturelle Aufstockung der Haushaltsmittel umgesetzt werden sollen. Damit droht ein Zielkonflikt zwischen fachlichen Anforderungen und den tatsächlich zur Verfügung stehenden Ressourcen.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit übernimmt dabei nicht nur klassische Aufgaben der Freizeit- und Bildungsarbeit, sondern gewinnt angesichts aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen zunehmend an Bedeutung: als Ort politischer Bildung und demokratischer Teilhabe, als niedrigschwellige Unterstützung vor dem Hintergrund gestiegener psychosozialer Belastungen junger Menschen sowie als wichtiger Bestandteil der Armutsprävention.
Dies gilt besonders für Bremen, wo Armutsbelastung und die hohe Inanspruchnahme von Leistungen der Jugendhilfe zentrale sozialpolitische Herausforderungen darstellen. Vor diesem Hintergrund kommt der OKJA eine zentrale Rolle für die soziale und demokratische Infrastruktur der Stadtteile zu.
Angesichts der anstehenden Haushaltsentscheidungen für die Jahre 2026/2027 bedarf es daher einer politischen Klärung, wie die Einführung der Einrichtungsstandards mit der gesetzlichen Gewährleistungsverantwortung und einer transparenten, bedarfsgerechten und rechtssicheren Förderpraxis in Einklang gebracht werden kann.
Vorschlag für Fragen an den Senat
I. Zielsetzung und Reichweite der Einrichtungsstandards
- Bitte legen Sie dar, welche fachlichen und politischen Ziele der Senat mit der Einführung verbindlicher Einrichtungsstandards in der offenen Kinder- und Jugendarbeit verfolgt.
- Bitte benennen Sie, für welche Angebotsformen, Träger und Einrichtungen die Standards verbindlich gelten sollen.
- Bitte benennen Sie den Zeitpunkt der Anwendung der Standards und stellen Sie dar, ob und welche Übergangsregelungen vorgesehen sind.
II. Finanzierung und Haushaltsplanung
- Bitte beziffern Sie die zusätzlich vorgesehenen finanziellen Mittel für die Umsetzung der Einrichtungsstandards in den Haushaltsjahren 2026 und 2027.
- Bitte beziffern Sie die im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 hierfür eingestellten Mittelansätze (je Haushaltsjahr).
- Teilt der Senat die Einschätzung, dass eine flächendeckende Umsetzung der Standards mit den derzeit vorgesehenen Haushaltsmitteln nicht möglich ist? Falls nein, bitte begründen Sie dies.
- Hat der Senat eine Berechnung vorgenommen, welche finanziellen Mittel erforderlich wären, um die Einrichtungsstandards flächendeckend für alle bestehenden Einrichtungen umzusetzen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte beziffern)?
- In welchem Umfang weichen die hierfür erforderlichen Mittel von den im Haushaltsentwurf 2026/2027 vorgesehenen Ansätzen ab (bitte beziffern)?
- Bitte beziffern Sie, wie viele bestehende Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach Einschätzung des Senats die geplanten Einrichtungsstandards bei unveränderten Haushaltsansätzen voraussichtlich nicht erfüllen könnten, und legen Sie die zugrunde gelegten Annahmen dar.
- Bitte konkretisieren Sie die erwarteten Folgen für diese Einrichtungen im Hinblick auf Personal (Stellenumfang), Angebotsumfang und Öffnungszeiten sowie den Fortbestand.
III. Förderlogik und Förderarten
- Bitte benennen Sie die Kriterien, nach denen der Senat entscheidet, ob Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit institutionell oder projektbezogen gefördert werden.
- Bitte begründen Sie, aus welchen Gründen dauerhaft bestehende Angebote in projektbezogene Förderungen überführt werden (sofern vorgesehen).
- Bitte erläutern Sie, wie der Senat sicherstellt, dass Projektförderung nicht als Ersatz für strukturelle Finanzierung eingesetzt wird.
- Wie bewertet der Senat die Eignung der Projektförderung zur Absicherung kontinuierlicher Aufgaben der offenen Kinder- und Jugendarbeit? Bitte begründen Sie die Einschätzung.
- Teilt der Senat die Auffassung, dass Projektförderung nach ihrer haushaltsrechtlichen Konzeption und vor dem Hintergrund des Förderauftrags nach § 4 Abs. 3 SGB VIII nicht zur dauerhaften Absicherung kontinuierlicher Infrastrukturaufgaben geeignet ist? Falls nein, worauf stützt der Senat eine abweichende Einschätzung (bitte darlegen)?
IV. Rechtliche Einordnung
- Bitte erläutern Sie, wie der Senat sicherstellt, dass die Förderpraxis mit der Gewährleistungsverantwortung aus § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII vereinbar ist, nach der jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen sind. Bitte stellen Sie zugleich dar, wie hierbei der Auftrag zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit und Förderung der freien Jugendhilfe nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 SGB VIII umgesetzt wird.
- Bitte legen Sie dar, wie der Senat seine Förderentscheidungen vor dem Hintergrund des § 23 LHO Bremen begründet, der Zuwendungen nicht auf Projektförderung beschränkt.
- Bitte legen Sie dar, welche Bedeutung der Senat § 44 LHO Bremen bei der Wahl der Förderart beimisst.
- Bitte erläutern Sie, wie der Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG bei der Förderung vergleichbarer Einrichtungen gewahrt wird.
- Bitte benennen Sie die sachlichen Kriterien, die eine unterschiedliche Förderart (institutionelle Förderung versus Projektförderung) bei Einrichtungen mit vergleichbarem Aufgabenprofil, vergleichbarer Zielgruppe und vergleichbarer Dauerhaftigkeit rechtfertigen sollen.
V. Planungskonferenzen und Beteiligung
- Bitte erläutern Sie, welche Zielsetzung der Senat mit den für 2026 angekündigten Planungskonferenzen zur Umsetzung der Einrichtungsstandards verfolgt.
- Bitte benennen Sie die Entscheidungsspielräume, die in diesen Konferenzen bestehen, wenn der finanzielle Rahmen bereits durch den Haushaltsbeschluss festgelegt ist.
- Bitte erläutern Sie, wie der Senat verhindert, dass Planungskonferenzen zu reinen Verteilungs- und Priorisierungsprozessen unter Bedingungen knapper Mittel werden.
- Bitte stellen Sie dar, in welcher Form die Ergebnisse der Planungskonferenzen politisch rückgekoppelt und entschieden werden.
- Bitte benennen Sie konkret, welche Entscheidungen in den Planungskonferenzen tatsächlich noch beeinflusst werden können, wenn die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen zuvor festgelegt wurden.
VI. Politische Verantwortung und Entscheidungsbedarf
- Bitte benennen Sie, welche politischen Alternativen der Senat sieht, falls die Umsetzung der Einrichtungsstandards mit den verfügbaren Haushaltsmitteln nicht flächendeckend möglich ist.
- Bitte legen Sie dar, ob und in welchem Umfang der Senat Angebotsreduzierungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit politisch in Kauf nimmt.
- Bitte stellen Sie dar, wie der Senat Transparenz und Planungssicherheit für Träger, Fachkräfte und junge Menschen sicherstellen will (insbesondere Zeitplan, Informationswege und Kriterien).
- Sieht der Senat die Verantwortung für mögliche Angebotsreduzierungen infolge der Einführung der Einrichtungsstandards bei der Verwaltung oder bei der politischen Haushaltsentscheidung? Bitte begründen Sie die Einschätzung.
- Bitte erläutern Sie, wie der Senat sicherstellen will, dass Entscheidungen über den Fortbestand von Einrichtungen nicht faktisch durch Förderlogiken, sondern ausdrücklich durch politische Beschlüsse getroffen werden.
VII. Entwicklung des Jugendhilfeetats und Stellenwert der OKJA
- Wie hat sich die Höhe des Jugendhilfeetats in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Bitte stellen Sie die Entwicklung differenziert nach Jahren und Stadtteilen dar.
- Wie hat sich im selben Zeitraum der Etat für die offene Kinder- und Jugendarbeit entwickelt, und welchen Anteil nahm die OKJA jeweils am gesamten Jugendhilfeetat ein? Bitte stellen Sie die Entwicklung ebenfalls nach Stadtteilen dar.
- Welchen Anteil des Jugendhilfeetats hält der Senat für die offene Kinder- und Jugendarbeit fachlich und politisch für angemessen?
- Welche Maßnahmen beabsichtigt der Senat zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Finanzierung der offenen Kinder- und Jugendarbeit künftig auskömmlich erfolgt?
- Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der offenen Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere im Hinblick auf Planungssicherheit, sind vorgesehen?